Fruchtnektar

Ob Johannisbeer-, Apfel oder Kirschnektar - es gibt ihn in den unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen. Doch Fruchtnektar ist nicht gleich Fruchtsaft!

Im Gegensatz zum Saft, der wirklich nur aus dem reinen Saft der Früchte besteht, dürfen beim Nektar dem Fruchtsaft Wasser, Zuckerarten oder Honig sowie Zitronensaft oder konzentrierte Zitronensäure zugesetzt werden. In einer eigens bestehenden Fruchtsaftverordnung (FrSaftV) werden die entsprechenden Mengen genau geregelt:

  • welchen Mindestgehalt an Fruchtsaft oder -mark ein Nektar enthalten muss. Der Mindestfruchtsaftgehalt variiert dabei von Frucht zu Frucht.
  • dass der Zucker-Zusatz höchstens 20 % des Gesamtgewichts des fertigen Erzeugnisses betragen darf
  • dass maximal 3 g/l Zitronensaft oder konzentrierter Zitronensäure zugesetzt werden darf

Einkauf, Lagerung, Verwendung:

Nektare sind in jedem gut sortierten Supermarkt und natürlich auch im Getränkefachhandel erhältlich. Achten Sie beim Kauf auf den Mindestfruchtsaftanteil (je höher desto besser) sowie die Menge an Zuckerzusatz (je niedriger desto besser).

Nektare sind oft im Tetrapack erhältlich und deshalb lange haltbar (Mindesthaltbarkeitsdatum beachten). Geöffnet sollte man sie im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von 2-3 Tagen verwenden.

Fruchtnektar schmeckt pur oder in Cocktails und Smoothies. Er verfeinert Desserts, Marmeladen sowie Dressings und Saucen.

Folgender Mindestfruchtsaftanteil gilt für folgende Obstarten:

Mindestens 25 %: Johannisbeeren (schwarz, rot, weiß), Mangos, Maracujas, Papayas, Bananen, Zitronen, Limetten

Mindestens 30 %: Cranberry

Mindestens 35 %: Sauerkirschen

Mindestens 40 %: Kirschen, Aprikosen

Mindestens 50 %: Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchte (außer Zitronen und Limetten), Pfirsiche, Ananas